
Mitgliederversammlung
Bielefeld, 18. Jan. 2009
Beschlossene Fortbildungsrichtlinien
Fortbildungsrichtlinie der Gesellschaft für Bibliodrama
3. Fortbildungsrichtlinien der Gesellschaft für Bibliodrama
(beschlossen auf der Mitgliederversammlung 2009)
Präambel
Diese Fortbildungsrichtlinien basieren auf dem Leitbild der GfB
und der Charta des Europäischen Bibliodrama Netzwerks.
Im Sinne dieser Richtlinien vergibt die Gesellschaft für Bibliodrama an ihre Mitglieder ein Logo.
Das Logo wird in zwei aufeinander aufbauenden Stufen vergeben:
Bibliodramaleiter/in (GfB)
Lehrbibliodramaleiter/in (GfB).
1. Bibliodrama Basiskurs
1.1. Anerkennung des Kurses
Die Fortbildung wird als „Bibliodrama Basiskurs“ vom Vorstand der GfB auf Antrag der Fortbildungskommission anerkannt. Dazu ist der Träger der Fortbildung gebeten, die Planung der Fortbildungskommission bekanntzugeben.
1.2. Vorraussetzungen auf Seiten der Kursteilnehmenden
1.3. Umfang und Struktur
1.4 Inhalte / Fortbildungselemente
1.5. Ziele
1.6. Leitung des Basiskurses
Er wird von einem Team mit mindestens einer/m ausgebildeten Lehrbibliodramatiker/in (GfB) geleitet.
1.7. Abschluss
2. Aufbaufortbildung zur Bibliodramaleitung
Der Vorstand der GfB vergibt das Logo „Bibliodramaleiter/in (GfB)“ auf Antrag an Mitglieder, die erfolgreich eine Fortbildung im unten genannten Sinne absolviert haben, wenn die Fortbildungskommission oder zwei andere Mitglieder das befürworten.
2.1. Vorraussetzung
Die Fortbildung zur Bibliodramaleitung baut auf einem Bibliodrama Basiskurs auf oder integriert ihn.
2.2. Umfang und Struktur
2.3. Inhalte / Fortbildungselemente
2.4. Ziele
2.5. Leitung der Aufbau Fortbildung
2.6. Abschluss
2.7. Vergleichbarkeit
Für diese Fortbildung zur Bibliodramaleitung sind die Richtlinien für die „Weiterbildung zur Leitung von Bibliodrama“ des Europäischen Bibliodrama-Netzwerkes maßgebend und beide Fortbildungskonzeptionen vergleichbar.
3. Lehrbibliodramaleiter/in GfB
Der Vorstand der GfB vergibt das Logo „Lehrbibliodramaleiter/in GfB“ auf Antrag, nach der Empfehlung von zwei LehrbibliodramaleiterInnen und der Befürwortung durch die Ausbildungskommission an Mitglieder, die über folgende Qualifikation verfügen:
4. Selbstverpflichtung für fortbildende LehrbibliodramaleiterInnen
Fortbildende LehrbibliodramaleiterInnen verpflichten sich:
5. Einführungsbestimmungen
Diese Regelung betrifft alle Kurse, die nach dem Beschluss der Mitgliederversammlung beginnen.
Mitglieder, die ihre Fortbildungen vorher begonnen bzw. abgeschlossen haben, richten einen Antrag mit einer Selbsteinschätzung (ob sie Bibliodramaleiter/in oder Lehrbibliodramaleiter/in sind) an den Vorstand. Bei der Selbsteinschätzung und der Titelvergabe kann die Fortbildungskommission um Hilfe gebeten werden.
Alle bisherige „Bibliodramaleiter/innen (GfB)“ sind „Lehrbibliodramaleiter/innen (GfB)
1. Ergänzung zur Fortbildungsrichtlinien der GfB zu modularen Fortbildungen
(beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 18. 1. 2009)
Unter folgenden Voraussetzungen und Rahmenbedingungen können
Modulare – Bibliodrama – Fortbildungen von der GfB anerkannt werden:
1. Die Voraussetzungen der Teilnehmenden, zeitlicher Umfang, Inhalt, Leitungsqualifizierung und Abschluss entsprechen den Richtlinien der GfB.
2. Der Träger der Fortbildung bietet 3 Kategorien von Modulen an:
Bibliodrama zum Miterleben
Methodik und Theorie des Bibliodrama
Supervision eigener Leitungsversuche
3. Anzahl und Umfang der Module der jeweiligen Kategorie, die die Auszubildenden belegen müssen, werden klar definiert.
4. Die Ausbildenden nehmen an mehreren mehrtägigen Bibliodrama - Prozessen teil.
5. Der Träger der Fortbildung muss gewährleisten, dass die Module in einer angemessenen zeitlichen Dichte angeboten werden (z.B. mindestens vier Methodik- und Theorie-Seminare im Jahr).
Da die modulare Ausbildung in ihrer Dauer variabel ist, ist eine verbindliche Unter- und Obergrenze festzulegen. Der Entwicklungsprozess im Laufe der Ausbildung braucht genügend Zeit (Empfehlung: mindestens 3 Jahre), soll aber auch nicht zu sehr in die Länge gezogen werden, damit eine gewisse Kontinuität und Intensität gewahrt bleibt (Empfehlung: maximal 6 Jahre).
6. Die Inhalte der Kategorie "Methodik und Theorie" werden im voraus festgelegt und transparent gemacht.
7. Jedes belegte Modul wird schriftlich in einem Studienheft dokumentiert.
8. Jede/r Teilnehmende bekommt eine/n persönliche/n Mentor/in zugeordnet.
Diese/r begleitet den/die Teilnehmende/n während der gesamten Weiterbildung, reflektiert kontinuierlich mit dem/der Teilnehmenden den persönlichen Entwicklungsprozess und steht für individuelle Beratung und Supervision zur Verfügung. Der /die Mentor/in ist selbst Lehrbibliodramaleiter/in (GfB).
9. Die Teilnehmenden sind untereinander gut vernetzt.
Sie treffen sich mindestens zweimal im Jahr alle zum Erfahrungsaustausch und zu einer persönlichen Standortbestimmung im Spiegel gegenseitigen Feedbacks, zur übenden Leitung u. eigenen Reflexion.
10. Die Teilnehmenden werden in die Gemeinschaft der ausbildenden "Bibliodrama-Schule" integriert (z.B. Vereinsmitgliedschaft, Teilnahme an Bibliodrama-Seminaren des Weiterbildungsträgers, Kontakt zu verschiedenen Leitern und Ausbildern, .....).
Für den Vorstand: Dr. Wolfgang Wesenberg, Krügerstraße 1, 10439 Berlin, 30.01.2009
Hinweis:
Zum Text der Charta des Europäischen Bibliodrama-Netzwerkes